Berichtswesen Teil 1 – Externes Verzeichnis (Art. 30 DSGVO) auf Knopfdruck

Berichtswesen Teil 1 – Externes Verzeichnis (Art. 30 DSGVO) auf Knopfdruck

Nachdem Sie Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Datenflüsse dokumentiert haben, ist es Zeit, die Ergebnisse in ein sauberes Format zu bringen. Für externe Stellen, insbesondere Aufsichtsbehörden, benötigen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. MoeWe nimmt Ihnen hier viel Arbeit ab: Unter „Report (extern)“ können Sie mit einem Knopfdruck ein offizielles Verzeichnis generieren. Dieser Report zieht alle relevanten Felder aus jeder Verarbeitung: Verantwortlicher, Zweck, Beschreibung, betroffene Personen, Datenkategorien, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Aufbewahrungsdauer und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. All das haben Sie im Tool bereits eingegeben – der Bericht formatiert die Informationen nun in übersichtlicher, tabellarischer Form, wie die Behörde es erwartet. Der Clou: Das externe Verzeichnis lässt automatisch alles weg, was intern bleiben darf – Risikobewertungen oder interne Notizen erscheinen hier nicht. Sie erhalten ein schlankes, konformes Dokument, das Sie direkt an die Behörde geben könnten. Stellen Sie sicher, dass alle Verarbeitungstätigkeiten auf dem aktuellen Stand sind, bevor Sie den Report ziehen. Ein aktuelles, vollständiges Verzeichnis zeigt Professionalität und erspart Ihnen Hektik im Falle einer Prüfung.

Lessons Learned:

  • MoeWe generiert auf Basis Ihrer Dokumentation automatisch ein Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO – manuelles Zusammenstellen entfällt.
  • Der externe Bericht enthält alle erforderlichen Angaben für Behörden, jedoch keine internen Details oder Bewertungen.
  • Ein stets aktueller Report verschafft Sicherheit: Im Prüfungsfall sind Sie vorbereitet und können sofort liefern.
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