Rechtsgrundlagen im Blick – Berechtigtes Interesse nachvollziehbar machen
Bei jeder Verarbeitung ist die Rechtsgrundlage entscheidend. Ist es z. B. berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, müssen Sie eine Interessensabwägung vornehmen: Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen gegen das Interesse Ihres Unternehmens abwägen. Im MoeWe Datenschutztool gibt es hierfür einen eigenen Reiter (oder Abschnitt) „Berechtigte Interessen“. Dort dokumentieren Sie, warum die Verarbeitung in Ihrem Interesse liegt und welche Maßnahmen Sie ergreifen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. Beschreiben Sie zum Beispiel, welchen Nutzen Ihr Unternehmen aus der Verarbeitung zieht und weshalb keine weniger eingreifende Alternative besteht. Halten Sie ebenso fest, welche Schutzmaßnahmen (z. B. Pseudonymisierung, Widerspruchsmöglichkeit) eingesetzt werden, um negative Auswirkungen auf Betroffene zu minimieren. Eine sauber dokumentierte Abwägung erhöht die Rechenschaftspflicht: Im Falle einer Nachfrage können Sie schlüssig darlegen, dass Sie die Interessen der Betroffenen beachtet haben. Dieser Schritt schafft Transparenz und Vertrauen – sowohl intern als auch extern.
Lessons Learned:
- Bei „berechtigtem Interesse“ als Rechtsgrundlage ist eine schriftliche Interessenabwägung unerlässlich.
- MoeWe stellt Felder bereit, um Nutzen, Notwendigkeit und Schutzmaßnahmen der Verarbeitung nachvollziehbar darzustellen.
- Eine dokumentierte Abwägung stärkt Ihre Position gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.