Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – Das Fundament der Dokumentation
Nach dem Audit geht es an das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) – den zentralen Nachweis darüber, was in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten geschieht. MoeWe macht es Ihnen leicht, dieses Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO anzulegen und zu pflegen. Für jede Verarbeitung (z. B. „Bewerbermanagement“ oder „Kundenverwaltung“) erfassen Sie im Tool die relevanten Informationen: Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherfristen usw. Diese strukturierten Felder sorgen dafür, dass nichts Wichtiges vergessen wird. Doch MoeWe geht einen Schritt weiter: Neben der reinen Auflistung für Aufsichtsbehörden (Pflicht) hilft das Tool Ihnen, die Verarbeitung auch qualitativ zu beleuchten. Es orientiert sich am Standard-Datenschutzmodell (SDM) und den Grundsätzen des Art. 5 DSGVO (z. B. Zweckbindung, Datenminimierung, Integrität). Konkret bedeutet das: Für jede Verarbeitung gibt es zusätzliche Reiter, um die vier Phasen der Datenverarbeitung zu dokumentieren – dazu gleich mehr. Ein gepflegtes VVT ist nicht nur lästige Pflicht, sondern ein praktisches Steuerungsinstrument: Es verschafft Überblick, deckt ineffiziente Prozesse auf und erleichtert z. B. die Beantwortung von Auskunftsanfragen. 👉 Besuchen Sie unsere Website, um zu sehen, wie MoeWe Ihr VVT automatisch auf dem aktuellen Stand hält.
Lessons Learned:
- Das VVT nach Art. 30 DSGVO bildet die Grundlage jeder Datenschutz-Dokumentation.
- MoeWe erfasst alle Pflichtfelder strukturiert und ergänzt sie um qualitative Analysen nach dem SDM.
- Ein sorgfältig gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis bringt echten Mehrwert: Überblick, Fehlerfindung und Unterstützung bei weiteren DSGVO-Aufgaben.